Hemer. Für die Durchführung von Gottesdiensten und weiteren Veranstaltungen gibt es von der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland neue Vorgaben. Ab sofort ist beim Gemeinde- und Chorgesang ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz verpflichtend, ebenso beim Rundlauf bei der Feier des Heiligen Abendmahles. Nicht-immunisierte Gottesdienstbesucher müssen ein negatives Testergebnis einer zertifizierten Teststelle vorweisen, welches nicht älter als 24 Stunden ist.
Diese Regeln gelten, solange wir uns in der Warnstufe Gelb (Hospitalisierungsrate 3 bis unter 6) befinden.
Beim Zutritt zur Kirche müssen die Immunisierungs- und Testnachweise gewissenhaft kontrolliert werden, um den behördlichen Vorgaben nachzukommen. Um dies bei möglichen Kontrollen nachweisen zu können, sollten Impfzertifikate, Genesenennachweise und eventuelle Testbescheinigungen in den Gottesdiensten und Chorproben stets mitgeführt werden.
Die strikte Einhaltung dieser Vorgaben sichert uns momentan weiterhin die Möglichkeit, Präsenzgottesdienste in einer kritischen Zeit feiern zu können.
Weitere Informationen zu den beschlossenen Coronamaßnahmen finden Sie auf den Internetseiten der NAK Westdeutschland.
© Bezirk Iserlohn
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