Westdeutschland/Dortmund. In der Verfassung der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland ist geregelt, dass der Landesvorstand bei der Durchführung seiner Aufgaben von der Verwaltung der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland unterstützt wird und der Vorstand für die Verwaltung eine Verwaltungsordnung erlassen kann. Eine solche Verwaltungsordnung hat der Landesvorstand inzwischen verabschiedet.
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