Westdeutschland. In der nächsten Zeit werden keine öffentlichen Gottesdienste, Chorproben und sonstige Zusammenkünfte stattfinden, um die Ausbreitung des Coronavirus möglichst zu verlangsamen. Einen umfangreichen Maßnahmenkatalog zum weiteren Vorgehen besprachen Stammapostel Jean-Luc Schneider und die Leiter der neuapostolischen Landeskirchen in Europa in einer Telefonkonferenz am 16. März 2020.
Zunächst bis zum 2. April 2020 werden Gottesdienste und sonstige kirchliche Angebote in allen Bezirken und Gemeinden europaweit ausgesetzt. Auch Trauerfeiern dürfen bis dahin nur auf Friedhöfen oder in Krematorien stattfinden, nicht aber in neuapostolischen Kirchengebäuden.
Dringende Seelsorgebesuche können im geeigneten Rahmen stattfinden.
Am 22. und am 29. März 2020 sollen Videogottesdienste ohne Feier des Heiligen Abendmahls, jedoch mit Verkündigung der Sündenvergebung und dem Beten des Vaterunser durchgeführt werden. Diese sollen im IPTV, über einen YouTube-Livestream und als Telefonübertragung ausgestrahlt werden. Einzelheiten dazu erfolgen später.
Am 30. März 2020 ist eine weitere Telefonkonferenz der Bezirksapostel Europas mit dem Stammapostel anberaumt. Darin soll die aktuelle Entwicklung der Lage neu bewertet und die weitere Vorgehensweise abgestimmt werden.
Sie finden diese Informationen auch auf den Webseiten der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland.
Es wird darum gebeten, diese Nachricht auch an diejenigen weiterzugeben, die keinen Zugriff auf das Internet haben, so dass niemand vergeblich vor unserer Kirchentür stehen muss.
© Bezirk Iserlohn