Die Teilnehmer an Präsenzgottesdiensten sind ab sofort verpflichtet, nur noch medizinische Masken zu tragen. Zugrunde liegt der Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder vom 19. Januar 2021. Alltagsmasken aus Stoff sind nicht mehr zulässig. Die übrigen bekannten und bewährten Regelungen des Hygienekonzepts bleiben bestehen.
Zu den medizinischen Masken zählen Mund-Nasen-Schutze, wie sie z. B. im Operationssaal getragen werden, sowie die FFP2- Masken.
Empfehlenswert sind FFP-Masken ohne Ausatemventil, da sie bei korrekter Anwendung nicht nur das Risiko einer Übertragung des Coronavirus auf andere Menschen deutlich vermindern, sondern auch den Träger selbst schützen.
Gängige Masken nach dem FFP2- oder KN95-Standard sollten in Deutschland zertifiziert sein und ein CE-Kennzeichen mit Nummer tragen. Solche Masken wurden beispielweise im Dezember 2020 in den Apotheken für Menschen aus Risikogruppen abgegeben.
Wichtig ist auch die korrekte Anwendung der Gesichtsmasken, die vor allem möglichst dicht sitzen sollen. Auch dürfen diese Masken nur begrenzte Zeit genutzt und müssen dann ersetzt werden. Informationen zur Anwendung von Schutzmaßnahmen findet man z. B. auf den Internetseiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Weitere Hinweise finden sich auf der Webseite der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland.
© Bezirk Iserlohn