Nach den politischen Entscheidungen zur Verlängerung des Lockdowns bis zum 28. März 2021 hat die Kirchenleitung bezüglich der Präsenzgottesdienste einen Stufenplan erstellt, der ab dem 8. März 2021 gilt.
Danach bleiben die Wochengottesdienste weiterhin ausgesetzt, bis der Inzidenzwert über einen Zeitraum von mindestens drei Tagen unter 50 liegt. Sofern der Inzidenzwert in einem Landkreis drei Tage über 100 liegt, werden die Sonntagsgottesdienste für eine Woche ausgesetzt. Hieraus ergibt sich eine wöchentliche Neubewertung.
In einer kurzfristig angesetzten Vorsteherversammlung wurde für den Bezirk Iserlohn festgelegt, dass jeweils am Freitag entschieden wird, ob der Gottesdienst am darauf folgenden Sonntag stattfinden kann. Dabei wird der am Mittwoch, Donnerstag und Freitag vom Robert-Koch-Institut bekanntgegebene Inzidenzwert zugrunde gelegt. Es bleibt dann noch ausreichend Zeit, die Geschwister, die sich für den Gottesdienst angemeldet haben, ggf. über eine Absage in Kenntnis zu setzen.
Das macht es notwendig, dass man sich für jeden Gottesdienst, den man besuchen möchte, bei Diakon Nils Müller anmeldet. Diese Regelung betrifft zunächst die Gottesdienste am 14., 21. und 28. März 2021.
Auch das Lüften muss wegen der Virusmutanten intensiviert werden. So wird es mehrere Lüftungsperioden geben. Es wird darum gebeten, dies bei der Wahl der Kleidung zu berücksichtigen.
Eine erfreuliche Nachricht: Das Verbot von Parkplatzgesprächen und die Empfehlung, den Öffentlichen Nahverkehr zu Stoßzeiten zu meiden, wurden zurückgenommenn. Es wird aber darauf hingewiesen, dass die Einhaltung der AHA-Regeln und der behördlichen Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum weiterhin zu beachten sind.
Weitere Informationen gibt es auf der Webseite der NAK Westdeutschland.
© Bezirk Iserlohn
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