Neue Regeln zum Tragen von Masken in der Kirche während eines Gottesdienstes in NRW
Ab dem 9. Juli entfällt auch in Nordrhein-Westfalen die Maskenpflicht während des Gottesdienstes am Sitzplatz. Bedingung ist eine Sieben-Tage-Inzidenz unter 10 (Inzidenzstufe 0) sowie der Mindestabstand von 1,50 Metern zu haushaltsfremden Personen (keine Ausnahmen für Geimpfte und Genesene). Sobald der Platz verlassen oder der Mindestabstand unterschritten wird, muss die Maske wieder aufgesetzt werden. Vor Ort muss entschieden werden, ob die Kirche enger besetzt werden oder die Maskenpflicht entfallen soll.
Die Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz wurde entsprechend ergänzt.
© Bezirk Iserlohn
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