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Regelungen zu Präsenzgottesdiensten ab 25. April 2021

 

Westdeutschland/Hemer. Bezirksapostel R. Storck teilte mit, dass ab dem 25. April abhängig von der örtlichen Sieben-Tage-Inzidenz wieder Präsenzgottesdienste möglich sein werden.

Es werde sich weiterhin an der Sieben-Tage-Inzidenz orientiert. Es sei der Wunsch der Apostel, dass in Städten und Kreisen, in denen die Marke von 100 unterschritten ist, im Rahmen der Möglichkeiten die Präsenzgottesdienste sonntags sowie wochentags wieder aufgenommen werden. Derzeit sind die Sieben-Tage-Inzidenzen in vielen Regionen jedoch höher. Deshalb hat sich der Landesvorstand auf zwei Ausnahmemöglichkeiten bei einer Sieben-Tage Inzidenz zwischen 100 und 200 verständigt:

  • Präsenzgottesdienste mit Handlungen und Segens- oder Sakramentsspendungen können auch bei höheren Inzidenzen durchgeführt werden.
  • Es ist möglich, Präsenzgottesdienste dann durchzuführen, wenn die Gemeinde, vertreten durch die Amtsträger oder die Gremien, diese wünscht.

Für die Gemeinde Hemer ist das erst möglich, wenn die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 200 liegt.

Aus diesem Grund wird am 25. April 2021 in Hemer kein Präsenzgottesdienst stattfinden.

Die Gemeindeleitung informiert zeitnah, wenn dies wieder möglich ist. Wer dann am Sonntagsgottesdienst teilnehmen möchte, wird gebeten, sich freitags bis 18.00 Uhr per Mail oder telefonisch anzumelden, so dass es eine verlässliche Planungsgrundlage gibt.

23. April 2021
Text: wo/R. Ihlbrock
Fotos: NAK Westdeutschland

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